Lehrervereinbarung für Privatunterricht
Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Arisko Akademie (eine Marke der Divinema24 LLC, im Folgenden „Anbieter“) und allen freiberuflichen Lehrkräften (im Folgenden „Lehrkraft“) der Akademie. Durch das Absenden des Online-Anmeldeformulars und das Setzen des Häkchens bei der Zustimmung erklärt die Lehrkraft, dass sie die aktuelle Fassung dieser Vereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Letzte Aktualisierung: 07. Oktober 2025 Diese Vereinbarung gilt für alle Lehrkräfte der Arisko Akademie. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf dieser Seite veröffentlicht und ersetzt alle früheren Versionen. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf dieser Seite in Kraft, sofern nichts anderes angegeben ist.
1. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Online-Unterrichtseinheiten in individuell vereinbarten Fächern (z. B. Arabisch, Islam, Koran) für Schüler der Akademie. 2. Vertragsschluss Der Vertrag kommt durch die Bestätigung dieser Vereinbarung durch die Lehrkraft zustande. 3. Stornierungen und Absagen 3.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. 3.2. Unterrichtsstunden können von Seiten des Schülers bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. 3.3. Bei kurzfristigen Absagen von weniger als 24 Stunden vor Beginn wird die Stunde zu 100 % berechnet, da der gebuchte Termin so kurzfristig nicht mehr an einen anderen Schüler vergeben werden kann. In diesem Fall erhält die Lehrkraft ihr volles Honorar für die Stunde. 3.4. Erscheint der Schüler nicht innerhalb von 15 Minuten nach Beginn, gilt er als abwesend und die Lehrkraft ist nicht verpflichtet, länger zu warten. Die Stunde wird zu 100 % berechnet und die Lehrkraft erhält ihren vollen Stundensatz, selbst wenn der Schüler nach Ablauf der 15 Minuten noch der Videokonferenz beitritt und die Lehrkraft nicht mehr antritt. 3.5. Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen sowohl des Schülers als auch der Lehrkraft kann der Anbieter die Zusammenarbeit mit dem Schüler bzw. der Lehrkraft beenden. 4. Vergütung 4.1. Die Lehrkraft erhält pro geleisteter Unterrichtsstunde eine Vergütung gemäß den vereinbarten Stundensätzen. 4.2. Die Dauer einer Unterrichtseinheit (50 Minuten oder 25 Minuten) muss für jeden Unterrichtstermin mit dem Schüler vorher vereinbart werden. 4.3. Die Lehrkraft verpflichtet sich, die vereinbarte Dauer der Unterrichtseinheit einzuhalten und sie nur auf ausdrücklichen Wunsch des Schülers zu verkürzen. 4.4. Sollte der Schüler freiwillig den Unterricht früher beenden, wird ihm die volle Unterrichtseinheit berechnet. 4.5. Sollte die Lehrkraft die Unterrichtsstunde freiwillig überziehen, so kann der zeitliche Mehraufwand leider nicht vergütet werden. 4.6. Eine private Abrechnung mit Schülern ist ausdrücklich untersagt (siehe Punkt 12). 4.7. Es gelten die aktuellen Preise und die Dauer einer Unterrichtseinheit, wie sie auf der Webseite veröffentlicht und dem Schüler vor Beginn des ersten zahlungspflichtigen Unterrichts mitgeteilt werden. 4.8. Abgerechnet werden alle Stunden, die der Schüler wahrgenommen hat oder die gemäß den Stornierungsregelungen als genommen gelten. 5. Abrechnung und Zahlungsweise 5.1. Die Lehrkraft verpflichtet sich nach entsprechenden Vorgaben des Anbieters, eine Stundenliste zu führen und für ihre Vollständigkeit zu sorgen, indem sie unverzüglich nach jeder geleisteten Unterrichtseinheit die Stunde einträgt. 5.2. Sie ist verpflichtet, unaufgefordert und unverzüglich am letzten Tag des Monats die vollständige Stundenliste an den Anbieter zu senden, damit dieser am 1. Tag des Folgemonats mit der Abrechnung für beide Seiten (Lehrkraft und Schüler) beginnen kann und es zu keinen Verspätungen kommt. 5.3. Auf Grundlage der eingereichten Stundenliste wird der Lehrkraft spätestens bis zum 7. Tag des Folgemonats eine schriftliche Honorargutschrift erstellt. 5.4. Zur korrekten Ausstellung einer Honorargutschrift muss die Lehrkraft eine gültige Empfängeranschrift angeben, eine regelmäßig genutzte E-Mail-Adresse für die Zustellung der Gutschrift, eine WhatsApp-fähige Telefonnummer für Rückfragen und eine Bankverbindung auf ihren Namen, um ihr das Honorar nachweislich überweisen zu können. 5.5. Sollte die Lehrkraft ihr Honorar bar empfangen wollen, muss der Empfang für den Nachweis schriftlich bestätigt werden. 5.6. Das Honorar jedes Monats wird spätestens bis zum 15. des Folgemonats ausgezahlt. 6. Rechte und Pflichten der Lehrkraft 6.1. Die Lehrkraft führt die Unterrichte sorgfältig durch und hält vereinbarte Termine zuverlässig ein. 6.2. Sie ist als freier Mitarbeiter für den Anbieter tätig, handelt eigenverantwortlich und berücksichtigt die vom Anbieter vorgegebenen Lehrbücher und Unterrichtsrichtlinien. 6.3. Ein bestimmter Lernerfolg wird angestrebt, kann jedoch nicht garantiert werden, da dieser wesentlich von der Mitarbeit des Schülers abhängt. 6.4. Die Lehrkraft hat Anspruch auf respektvollen Umgang sowie auf pünktliche Zahlung für durchgeführten Unterricht. 6.5. Es ist untersagt, persönliche Kontaktdaten mit Schülern auszutauschen oder Absprachen außerhalb der Akademie zu treffen. Ein Verstoß hat unmittelbare Konsequenzen (siehe Punkt 12). 7. Rechte und Pflichten des Anbieters 7.1. Der Anbieter vermittelt der Lehrkraft Schüler und stellt die notwendige Abrechnungsstruktur bereit. 7.2. Er sorgt für eine faire Vergütung entsprechend der vereinbarten Stundensätze und steht der Lehrkraft als Ansprechpartner für organisatorische und pädagogische Fragen zur Verfügung. 7.3. Der Anbieter kann Qualitätsstandards vorgeben und deren Einhaltung regelmäßig überprüfen, um eine einheitliche Unterrichtsqualität zu gewährleisten. 8. Unterrichtsgestaltung und Kommunikation 8.1. Unterrichtet werden grundsätzlich die vom Anbieter genehmigten Lehrbücher. Die Lehrkraft kann dem Anbieter bei Bedarf eigene Materialien oder Alternativen zur Genehmigung vorschlagen und zur Verfügung stellen. 8.2. Der Unterricht findet ausschließlich online über die vom Anbieter bestimmte Plattform statt (z. B. Zoom, MS Teams). 8.3. Die Lehrkraft ist verpflichtet, für eine stabile technische Ausstattung (Laptop/PC, Kamera, Mikrofon, Internetverbindung) zu sorgen. 8.4. Kommunikation mit Schülern erfolgt ausschließlich über die vorgesehenen Kanäle des Anbieters. 9. Verantwortung und Haftung 9.1. Der Anbieter und die Lehrkraft haften nicht für ausbleibenden Lernerfolg, da dieser von der Mitarbeit des Schülers abhängt. Ebenso haften sie nicht für technische Probleme oder Schäden auf Schülerseite. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 9.2. Fällt eine Stunde wegen der Lehrkraft aus, wird sie nachgeholt oder nicht berechnet, sodass dem Schüler daraus kein Nachteil entsteht. 10. Urheberrecht und Nutzungsrechte Vom Anbieter bereitgestellte Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich für den eigenen Unterricht genutzt und weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwendet werden. 11. Aufzeichnung der Unterrichtsstunden 11.1. Der Anbieter ist berechtigt, Unterrichtsstunden über die eingesetzte Videokonferenz-Software (z. B. Zoom, MS Teams) aufzuzeichnen. 11.2. Schüler und Lehrkraft erklären sich damit ausdrücklich einverstanden. 11.3. Schüler und Lehrkraft entscheiden frei, ob sie während der Unterrichtsstunden ihre Kamera einschalten oder ausgeschaltet lassen möchten. 11.4. Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich folgenden Zwecken: • Nachweis, dass der Unterricht stattgefunden hat, • Qualitätssicherung und Überprüfung der Lehrkraft, • Einhaltung der Akademie-Regeln, insbesondere zur Verhinderung des Austauschs persönlicher Kontaktdaten (z. B. Telefonnummern, E-Mail-Adressen), • Schulung und Verbesserung der Unterrichtsqualität. 11.5. Die Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nach einer festgelegten Frist automatisch gelöscht. 11.6. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Anbieter ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. 11.7. Die Lehrkraft verpflichtet sich ebenfalls, alle personenbezogenen Daten von Schülern vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für den Unterricht zu verwenden. 12. Verbot von Umgehungsgeschäften 12.1. Private Unterrichtsvereinbarungen mit Schülern sowie deren Durchführung und Abrechnung außerhalb der Akademie sind ausdrücklich untersagt. Sie gelten als schwerwiegender, geschäftsschädigender Vertragsbruch und führen zum sofortigen und dauerhaften Ausschluss aus der Akademie. Darüber hinaus entsteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 10.000 €, der im Wohnsitzland der Lehrkraft gerichtlich geltend gemacht wird. Die genaue Höhe des Schadensersatzes wird durch das zuständige Gericht festgesetzt. 12.2. Offene Honorarzahlungen an die Lehrkraft werden in einem solchen Fall als vorläufiger Schadensersatzanspruch einbehalten. 12.3. Sollte sich herausstellen, dass nur eine Partei den Vorschlag zur Umgehung gemacht hat, ohne dass es zu einer Terminvereinbarung oder Durchführung gekommen ist, betrifft der Ausschluss aus der Akademie ausschließlich diese Partei. 12.4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten. 13. Gerichtsstand und anwendbares Recht Für diese Vereinbarung gilt das Recht des Landes, in dem die Lehrkraft ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zuständig sind ausschließlich die Gerichte dieses Landes. 14. Kündigung und Nachwirkungen 14.1. Beide Parteien können diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 14.2. Das Verbot, mit den vom Anbieter vermittelten Schülern private Vereinbarungen zu treffen oder Zahlungen außerhalb der Akademie abzuwickeln, bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen. Der damit verbundene Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. 15. Ergänzende Regelungen Ergänzend gelten die auf der Website der Arisko Akademie veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Vereinbarung ist digital gültig. Mit dem Setzen des Häkchens im Online-Anmeldeformular erklärt die Lehrkraft, dass sie die Bedingungen gelesen, verstanden und verbindlich akzeptiert.